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Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger.

 

Wer kann kandidieren?                                                                                                                            

Kandidieren kann jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.

 

Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers
  2. die in den §§ 1896 Abs. 4 und BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  3. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  4. der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
  5. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  6. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

 

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

 

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind. In ihm müssen Name, Geburtsdatum, Wohnung und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig soweit er das schriftliche Einverständnis, eine eventuelle Wahl anzunehmen, der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Wahlvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Wahlvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

 

Wahlvorschläge können eingereicht werden bis: Sonntag, 1. Februar 2026

 

Ihr Wahlausschuss - Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Abgabemöglichkeit für Ihre Kandidatenvorschläge:

 

An den Wahlausschuss der

Pfarrei Oberemmel-Wiltingen

St. Johannes Evangelist

Saarstraße 10

54459 Wiltingen

Tel.: 06501-16415

Mail: pfarrei-oberemmel-wiltingen@bistum-trier.de